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Nachfolgend werden Kriterien dargelegt, die in einer Weinbergsbonitur berücksichtigt und in die monetäre Traubenbewertung aufgenommen werden können:

Kriterien, die im Rahmen einer Weinbergsbonitur bewertet werden können

Möglichkeiten der Anpassung der monetären Traubenbewertung

  • Bodenbewirtschaftung, Humusversorgung

  • Stockausfall

  • Wüchsigkeit, Vitalität

  • Gesundheitszustand der Laubwand

  • Anschnitt, Ausbrechmaßnahmen (Doppeltriebe)

  • Qualität der Laubarbeiten

  • Entblätterung der Traubenzone

  • Ertragsregulierung

  • tatsächlicher Ertrag

  • Gesundheitszustand der Trauben

  • Botrytis

  • Essigstich

  • Sekundärpilze (Penicillium, Alternaria usw.)

  • Oidium

  • Sauerwurm

  • Reifeentwicklung (optische und sensorische Bewertung der Trauben)

  •  Bewertung der physiologischen Reife(Traubenfärbung)

  •  Aromabewertung durch Verprobung der Trauben

Die Anpassung der monetären Traubenbewertung auf der Basis der Weinbergsbonitur kann z.B. erfolgen durch höhere Bewertung für Kulturmaßnahmen wie Traubenzonenentblätterung oder Ertragsregulierung, außerdem durch höhere Bewertung für Gesundheitsgrad des Leseguts, für hohe physiologische Reife, für Lesetechnik oder selektive Lese; grundsätzlich kann z.B. auch für Spitzenlagen oder Qualitätsklone eine Höherbewertung vorgenommen werden.

Im Gegenzug können Bewertungsabschläge z.B. für hohen Stockausfall, degenerierte Bestände, mangelnde Bodenpflege und Kulturführung, ungeeigneter Lesezeitpunkt, Übermengen, mangelnde Reife oder mangelnder Gesundheitszustand der Trauben vorgenommen werden.

 

 


Qualitätskontrolle im Weinberg -  Weinbergsbonitur / Abschnitt 3.1.3